Freitag, 16. August 2013

Donnerstag, 1. August 2013

Wird trotz besetzter Stelle sanktioniert? - Anwort auf Bürgerfrage

(leicht rhetorische) Frage einer Bürgerin:

Dürfen Sanktionen verteilt werden, wenn die ausgeschriebene Stelle, auf die sich auf Anraten oder Druck des Arbeitsamtes mehrere Menschen beworben haben, besetzt wurde?
 (Ich meine; EINE_R kann nur genommen werden pro Stelle...) [...]

 Anwort von der BA:  
"Bei der Prüfung, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, die möglicherweise eine Sanktion nach sich zieht, ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber die Stelle mit anderen geeigneten Bewerbern besetzen konnte. 
  Ich hoffe, ich konnte etwas zur Klärung beitragen. [...]"

Ja, haben Sie! Danke... weitere "Kundenreaktionen" von Euch?
> Bundesagentur für Arbeit
> Service-Haus
> Kundenreaktionsmanagement
> Tel: 0911/179 4497 / Fax: 0911/179 2123
> Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Kommentare:

  1. Mit anderen Worten kurz zitiert von Bart Simpson: Zitat „Tust du es, ist es schlecht, lässt du es, dann erst recht.“...
    Antworten
  2. Wenn sanktioniert wird, obwohl die Stelle besetzt ist, ist das ein Bekenntnis zum "Erziehungswillen" und zwar Erziehung durch Bestrafung oder Bestrafung um ihrer selbst willen (denn wenn man vergisst, dass nur EINER auf eine Stelle genommen werden kann, man aber allen, die nicht genommen wurden, zumindest im Denken eine SCHULD dafür zuspricht, produziert man in der Regel mehr "schuldige" Abgelehnte als "unschuldige" Erfolgreiche.

Dienstag, 4. Juni 2013

Grundeinkommen ist wählbar

Grundeinkommen ist wählbar: hier können alle Direktkandidaten und Listenkandidaten eingetragen oder von Euch gemeldet werden, damit wir vor der Bundestagswahl einen umfassenden Überblick haben. http://www.grundeinkommen-ist-waehlbar.de/

Montag, 3. Juni 2013

Krankschreibungen unglaubwürdig? Benennen wir Hartz IV endlich als URSACHE!

http://www.spiegelfechter.com/wordpress/119258/doktor-spiele

Die Patientenwürde und die Berufsehre der Ärzte werden angegriffen - indem man Krankschreibungen von HartzIV-Empfängern nicht mehr einfach so Glauben schenken soll? Können wir das nicht geraderücken mit ein paar simplen Klarstellungen? Es wäre sehr vernünftig, einmal zu hinterfragen, was denn die Ursachen dafür sind, wenn wirklich signifikant häufig Leute bei Terminen etc. erkranken. Vielleicht macht allein die Vorstellung eines Konfliktgespräches, der Entmündigung, Fremdbestimmung, Menschenverachtung usw. KRANK?! Ich denke, ohne die Vorgehensweise und die grundgesetzwidrige Sanktionierei wird es weniger Krankschreibungen geben – genau wie in einem intakten, alle wertschätzenden Arbeitsteam weniger Krankheitsausfälle passieren oder diese sich nicht negativ auswirken auf die Produktivität, wenn man prophylaktisch außerhalb von Stoßzeiten sich erholen darf. Das Jobcenter sollte auch ruhig als diagnostizierte Krankheitsursache gerade für Depressionen, psychosomatische Leiden herangezogen werden, wenn die Leute realiter davon Krank werden! Weiterhin ist die Angst vor dem Verhungern und Obdachlos werden eine reale Existenzangst und kein Hirngespinst – wunder, wer da NICHT krank wird bei der mitglieferten Rechtsfolgenbelehrung! Rezeptetausch gewünscht? meine sind von Wir-sind-boes.de ;-)

Donnerstag, 25. April 2013

Bröckeln die Sanktionen?

Beginnen nun die Sanktionen zu bröckeln, oder gibt es nur eine weitere leere Wahlkampfaktion? Bitte dazu den Link öffnen und lesen: http://www.paz-online.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Niedersachsen-for dert-Stopp-von-Hartz-IV-Strafen (Ende des Links - bei Euch eventuell mehrzeilig dargestellt - also alles zusammen ist nur ein Link, ohne Leerzeichen in einer Zeile) Nun, vielleicht nur ein verspäteter Aprilscherz, aber vielleicht auch eine sich selbst erfüllende Prophezeiung (Ihr erinnert Euch an die Pressekonferenz vom 9.11.89 in der DDR: "...Reisefreiheit mit sofortiger Wirkung!"). Danke an Torsten Büscher und den freundlichen BbG-internen Weiterleiter ;-)

Sonntag, 14. April 2013

Rosemarie F. - ermordet durch Lücken im sozialen Netz

Wer ist zuständig für eine Frau, schwerbehindert, für manchen Nachbarn unangenehm, hilfesuchend, von verschiedenen Systemen und physisch im Rücken gebrochen... darf ein Vermieter sie kaltblütig rauswerfen, um Ruhe und Frieden, um bessere Nachmieter zu finden? Ungeachtet der ärztlichen Meinungen, die sogar dem Gerichtsbeschluss entgegenstehen? Was sind das für Menschen, die lieber Zwangsräumungen vollstrecken als ne Runde zu hartzen? Rosemarie F. suchte sich selbst Hilfe, keine Bevormundung, sondern ein Sprachrohr - die staatlichen Angebote sagten ihr nicht zu. Das Grundsicherungsamt verschleppte die Sache, die Vermieter waren mit der spät erfolgten Zusage baldigster Mietnachzahlung nicht einverstanden. Sie fiel raus und wurde vertrieben. Fassungslos, verbittert, traurig - hier Details aus dem Vorfeld, als Rosemarie noch lebte und kämpfte gemeinsam mit einem Bündnis gegen Zwangsräumungen:
 http://zwangsraeumungverhindern.blogsport.de/2013/02/22/schwerbehinderte-67-jaehrige-soll-in-5-tagen-zwangsgeraeumt-werden/

Und hier ein aktueller Artikel: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/nach-zwangsraeumung-verstorbene-rentnerin-friedliche-mahnwache-fuer-rosemarie-f-/8056826.html

Dienstag, 9. April 2013

Obdachlosigkeit strafbar?

UNGARN: letztes Jahr wurde es angeblich rückgängig gemacht, obdachlose wegen Übernachtens auf der Straße zu verhaften oder mit einem teuren Bußgeld zu bestrafen: http://www.taz.de/!105746/ doch wie steht es dieses Jahr? http://derstandard.at/1363706535587/Die-Armen-als-Suendenboecke Protestschreiben des Armutsnetzwerks finden sich hier: http://www.armutsnetzwerk.de/index.php/home/obdachlos/342-kriminalisierung-der-obdachlosen