(leicht rhetorische) Frage einer Bürgerin:
Dürfen Sanktionen verteilt werden, wenn die ausgeschriebene Stelle, auf die sich auf Anraten oder Druck des Arbeitsamtes mehrere Menschen beworben haben, besetzt wurde?
(Ich meine; EINE_R kann nur genommen werden pro Stelle...) [...]
Anwort von der BA:
"Bei der Prüfung, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, die möglicherweise eine Sanktion nach sich zieht, ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber die Stelle mit anderen geeigneten Bewerbern besetzen konnte.
Ich hoffe, ich konnte etwas zur Klärung beitragen. [...]"
Ja, haben Sie! Danke... weitere "Kundenreaktionen" von Euch?
> Bundesagentur für Arbeit
> Service-Haus
> Kundenreaktionsmanagement
> Tel: 0911/179 4497 / Fax: 0911/179 2123
> Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Dürfen Sanktionen verteilt werden, wenn die ausgeschriebene Stelle, auf die sich auf Anraten oder Druck des Arbeitsamtes mehrere Menschen beworben haben, besetzt wurde?
(Ich meine; EINE_R kann nur genommen werden pro Stelle...) [...]
Anwort von der BA:
"Bei der Prüfung, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, die möglicherweise eine Sanktion nach sich zieht, ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber die Stelle mit anderen geeigneten Bewerbern besetzen konnte.
Ich hoffe, ich konnte etwas zur Klärung beitragen. [...]"
Ja, haben Sie! Danke... weitere "Kundenreaktionen" von Euch?
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Kommentare:
- Anonym8. August 2013 um 09:47Mit anderen Worten kurz zitiert von Bart Simpson: Zitat „Tust du es, ist es schlecht, lässt du es, dann erst recht.“...Antworten
- Wenn sanktioniert wird, obwohl die Stelle besetzt ist, ist das ein Bekenntnis zum "Erziehungswillen" und zwar Erziehung durch Bestrafung oder Bestrafung um ihrer selbst willen (denn wenn man vergisst, dass nur EINER auf eine Stelle genommen werden kann, man aber allen, die nicht genommen wurden, zumindest im Denken eine SCHULD dafür zuspricht, produziert man in der Regel mehr "schuldige" Abgelehnte als "unschuldige" Erfolgreiche.