Beschluss 2 BvR 470/08 des Bundesverfassungsgerichts vom
19. Juli 2016:
Punkte (aa) bis (b), Quelle:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/07/rk20160719_2bvr047008.html
Wäre das nicht auch eine Argumentationshilfe für die Jobcenter??? Also
dass sie sich von ihren "freiwilligen Leistungen" lossagen und statt
dessen "gesetzliche soziale Leistungen" umsetzen?