https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-soialgericht-gotha
Zitat:
Hartz IV: Sozialgericht Gotha
2. Eilmeldung
Aufforderung an alle Sanktionsbetroffenen im ALG II Bezug
Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied FHP: Freie Hartz IV Presse
Hartz IV:
Die Linke hat die Forderung der FHP: Freie Hartz IV Presse, offenbar nochmals aufgegriffen und fordert:
Die Linke hat die Forderung der FHP: Freie Hartz IV Presse, offenbar nochmals aufgegriffen und fordert:
Die Aussetzung der Sanktionen bis zur Entscheidung in Karlsruhe:
Düsseldorf (ots) - Angesichts gerichtlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen hat die Linke ein Moratorium gefordert.
"Bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt, müssen jetzt die menschenunwürdigen Sanktionen gegen Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II vollständig ausgesetzt werden", sagte Linke-Parteichefin Katja Kipping der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).
Das Sozialgericht in Gotha sieht durch die Kürzungen, u.a. die Menschenwürde angetastet sowie Gefahren für Leib und Leben und deshalb das Verfassungsgericht eingeschaltet.
Redaktionelle Anmerkung:
Jeder Sanktionsbetroffene kann zunächst mit oder ohne Anwalt zeitnah und schriftlich mit Verweis auf das Urteil (Az: S 15 AS 5157/14) die Aussetzung des Verwaltungsaktes oder die "Ruhendstellung" des Gerichtsverfahren nach:
§ 202 Sozialgerichtsgesetz in Verbindung mit § 251 ZPO beantragen!
In gerichtlichen Verfahren hat das Gericht das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist.
Danke an alle Leser für die enorme Fürsprache und Verbreitung unserer Artikel!
Mit über 30.000 Leser binnen 48 Std. habt ihr gezeigt, das die Arbeit der FHP offenbar viel Zustimmung erhält.
@ FHP by Perry Feth / Redakteur
Düsseldorf (ots) - Angesichts gerichtlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen hat die Linke ein Moratorium gefordert.
"Bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt, müssen jetzt die menschenunwürdigen Sanktionen gegen Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II vollständig ausgesetzt werden", sagte Linke-Parteichefin Katja Kipping der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).
Das Sozialgericht in Gotha sieht durch die Kürzungen, u.a. die Menschenwürde angetastet sowie Gefahren für Leib und Leben und deshalb das Verfassungsgericht eingeschaltet.
Redaktionelle Anmerkung:
Jeder Sanktionsbetroffene kann zunächst mit oder ohne Anwalt zeitnah und schriftlich mit Verweis auf das Urteil (Az: S 15 AS 5157/14) die Aussetzung des Verwaltungsaktes oder die "Ruhendstellung" des Gerichtsverfahren nach:
§ 202 Sozialgerichtsgesetz in Verbindung mit § 251 ZPO beantragen!
In gerichtlichen Verfahren hat das Gericht das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist.
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Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
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