Dienstag, 3. Juni 2014

Aktion vor dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg: "Endlich Geld für Christel T."

http://jobcenteraktivistin.wordpress.com/presse/pressemitteilungen/

Christel T. hat es geschafft - langer Atem für Klagen wegen und trotz Totalsanktion über 5 Monate.
Ob man daraus ein Grundsatzuteil machen kann "während einer Totalsanktion kann man sich nicht bewerben bzw. niemand kann erwarten, dass man sich unter solchen Umständen bewirbt"????

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